Weniger Lärm: Der Lärmaktionsplan für Rümmingen

  • Mit dem vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 11. Juli 2022 beschlossenen Lärmaktionsplan für Rümmingen hat die Gemeinde ein konkretes Handlungspapier in der Hand, um den Verkehrslärm im Ort zu mindern. Der Lärmaktionsplan listet hierzu im Abschnitt 5 und in den Anlagen 9 bis 12 auf, wo im Rümminger Straßenverkehr konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden können. Die Gemeinde wird nun als Erstes bei der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Lörrach einen Antrag zur Einführung von Tempo 30 am Tag und in der Nacht auf Teilabschnitten der Binzener-, Wittlinger-, Schallbacher- und Lörracher Straße stellen und die weiteren festgelegten Maßnahmen mit den jeweils zuständigen Fachbehörden erörtern, mit dem Ziel, dass diese umgesetzt werden. Maßnahmen, bei denen die Gemeinde der Vorhabenträger ist, werden aufbereitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. 

    Lärmaktionsplan

    Gemeinderatsvorlagen 23/2022:
    Beschlussvorlage
    Erläuterungsbericht
    Abwägungstabelle (Stellungnahmen Abwägungsvorschläge)
    Umweltbundesamt Wirkungen Tempo 30

     
    Aufstellung des Lärmaktionsplans für Rümmingen

    In der öffentlichen Sitzung am 22. März 2021 (Vorlage 09/2021) beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans für die Landesstraße 134, die Lörracher- und in der Folge auch für die Schallbacher Straße. Mit der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans wurde das Büro Fichtner Water & Transportation GmbH aus Freiburg beauftragt. Ein erster Entwurf mit Analyse der Lärm- und Konfliktsituation bis hin zum Maßnahmenkatalog ist daraufhin in Form des Erläuterungsberichts zum Lärmaktionsplan erstellt und vom Gemeinderat nach Erläuterung der wesentlichen Inhalte durch das Büro Fichtner Water & Transportation GmbH am 21.02.2022 beschlossen worden. Die Analyse der Lärmsituation hat Handlungsbedarf gezeigt. Daher wurden kurzfristige Maßnahmen und langfristige Strategien zur Minderung der Lärmbelastung definiert.  
     
    Als nächster Schritt erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz. Der Gemeinderat stimmte dieser Offenlage in der Sitzung am 21.02.2022 (Vorlage 07/2022 mit der Anlage 1 und Anlage 2) zu. Die Beteiligung wurde im Zeitraum vom Mittwoch, 9. März 2022 bis zum Montag, 11.04.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung darüber erfolgte am Dienstag, den 01. März 2022.
     
    Sowohl die betroffenen Behörden als auch sonstige Träger öffentlicher Belange wie auch Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rümmingen gaben Stellungnahmen in dem oben erwähnten Zeitraum fristgerecht ab. Diese wurden geprüft und in einer Abwägungstabelle aufgearbeitet und mit Abwägungsvorschlägen versehen (Anlage 1 der Vorlage 23/2022). Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11. Juli 2022 darüber beraten und unter Abwägung der öffentlichen Belange untereinander die Abwägungsvorschläge gemäß der Abwägungstabelle beschlossen. Ferner beschloss er in dieser Sitzung den Lärmaktionsplan und beauftragte die Verwaltung, die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen in die Wege zu leiten bzw. aufzubereiten sowie die erforderlichen Anträge für die festgelegten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Lörrach zu stellen und umzusetzen.
     
    Die Ergebnisse der Beteiligung sind im Dokument des Lärmaktionsplans zusammengestellt. Am Maßnahmenkonzept haben sich hieraus keine Änderungen ergeben.