BP Änderung "Neumatten" in der Au
Öffentlche Bekanntmachung


Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Vorentwurfs der
3. Bebauungsplanänderung „Neumatten – In der Au“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rümmingen hat am 26.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, die 3. Bebauungsplanänderung „Neumatten – In der Au“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit freiwilliger Frühzeitiger Beteiligung aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 3. Bebauungsplanänderung „Neumatten – In der Au“ gebilligt und beschlossen, die freiwillige Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und den Vorentwurf der 3. Bebauungsplanänderung „Neumatten – In der Au“ im Internet zu veröffentlichen.

Ziele und Zwecke der Planung
Um die Nahversorgung für die Gemeinden Rümmingen und Schallbach zu sichern, plant die Gemeinde Rümmingen einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (geplant ca. 1.400 m² Verkaufsfläche plus rund 50 m² Backshop) im Gewerbegebiet „Neumatten – In der Au“ anzusiedeln. Das Gewerbegebiet liegt an der Schallbacher Straße und bietet somit sowohl für Rümmingen als auch für Schallbach eine gute Anbindung. Die Ansiedelung des Lebensmitteleinzelhandels soll auf dem bereits bebauten, aber derzeit brachliegenden Gewerbegrundstück Flst.- Nr. 2622 erfolgen. Das Grundstück ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, womit die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels nicht möglich ist. Zur Realisierung des Vorhabens ist aus diesem Grund die Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Deshalb soll der Bebauungsplan „Neumatten – In der Au“ in der Fassung der 2. Änderung im Rahmen einer 3. Bebauungsplanänderung geändert werden, wodurch die Nahversorgung der beiden Gemeinden gesichert werden kann.

Da es sich um eine Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung bzw. Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Im beschleunigten Verfahren kann zwar auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, da es sich jedoch um ein großflächiges Einzelhandelsprojekt handelt, im Rahmen dessen auch die raumordnerischen Belange berücksichtigt werden müssen, wird die Bebauungsplanänderung im zweistufigen Verfahren mit einer freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung durchgeführt. Dabei sollen an Stelle des brachliegenden Gewerbegeländes Flächen für einen Lebensmitteleinzelhandel ausgewiesen werden.  Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Sicherung der Nahversorgung der Gemeinden Rümmingen und Schallbach
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Innenentwicklung
  • Sinnvolle Nutzung der bestehenden Erschließung und der technischen Infrastruktur

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ besteht aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil. Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Rümmingen im Gewerbegebiet. Im Osten an das Plangebiet grenzt die Bahnlinie der Kandertalbahn an, im Norden wird der Änderungsbereich von der Schallbacher Straße begrenzt.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 26.02.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan zur öffentl. Bekanntmachung Vorentwurf 3. BP Änderung Neumatten in der Au

Die 3. Bebauungsplanänderung „Neumatten – In der Au“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung sowie Fachgutachten (Vorprüfung des Einzelfalls, Umweltbeitrag mit Artenschutzrechtlicher Prüfung, Nahversorgungskonzept, Schalltechnische Untersuchung) vom

12.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde unter http://www.ruemmingen.de/de/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde in Rümmingen, Lörracher Straße 9, 79595 Rümmingen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Rümmingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde(at)ruemmingen.de ), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Rümmingen, 05.03.2024
Daniela Meier, Bürgermeisterin

Nachfolgend Entwurf 3. Änderung Bebauungsplan "Neumatten - In der Au" zum Herunterladen:

Satzung (Vorentwurf vom 26.2.2024)
Darstellung Geltungsbereich (Vorentwurf vom 26.02.2024)
Planzeichnung (Deckblatt) (Vorentwurf vom 26.02.2024)
Bebauungsplanvorschriften (Vorentwurf vom 26.02.2024)
Begründung (Vorentwurf vom 26.02.2024)
Vorprüfung Einzelfall
Umweltbelange § 13a (Vorentwurf vom 26.02.2024)
Umweltbelange § 13a Alter BPlan
Umweltbelange § 13a Bestand
Umweltbelange § 13a Maßnahmen
Nahversorgungskonzept (Gutachten vom 01.01.2024)
Schalltechnische Untersuchung (Gutachten vom 15.02.2024)
Vorlage Gemeinderat 16/2024 vom 26.02.2024