Hundekot


Als Hundehalter hat man Verantwortung und daher sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes ordnungsgemäß beseitigen. Dies ist jedoch häufig nicht der Fall und so sieht man immer wieder Hundekot bzw. befüllte Hundekotbeutel am Wegrand und in der Natur herumliegen, die die Umwelt verschmutzen.

Die Gemeindeverwaltung fordert daher die Hundehalter auf, den Hundekot ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. Dies bedeutet, den Hundekot aufzusammeln und im Abfallbehälter zu entsorgen. Sollte kein öffentlicher Abfalleimer auf dem Weg beim Spazierengehen vorhanden sein, so ist der Hundekotbeutel im eigenen Hausmüll zu entsorgen.

Nach §12 Polizeiverordnung Rümmingen hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, im Wald oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich ordnungsgemäß zu beseitigen.

Bei Nichtbeachtung stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Wir fordern daher die Hundehalter auf, auch im Hinblick auf das Allgemeinwohl und der gegenseitigen Rücksichtnahme, den Hundekot ihres Hundes zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Gemeindeverwaltung Rümmingen