Verbot zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Umfeld des Dorfplatzes bzw. Ortskern und des Schulgebäudes / der Gemeindehalle .........


Wichtige Info zum Jahreswechsel für Groß und Klein!

Verbot zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Umfeld des Dorfplatzes bzw. Ortskern und des Schulgeländes / der Gemeindehalle sowie Einhaltung der Corona-Regelung

Zum Jahreswechsel erinnern wir daran, dass das Zünden von Feuerwerken an bestimmten Orten im Gemeindegebiet nicht erlaubt ist. Die gesetzliche Regelung verbietet das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie Fachwerkhäusern. Es ist ein Mindestabstand von etwa 200 Metern zu diesen Einrichtungen einzuhalten.

Konkret bedeutet dies insbesondere für unseren Ort, dass weder auf dem Dorfplatz noch im Umfeld der Kirche sowie der kompletten Dorfstraße, des  kompletten Schulgeländes und der Gemeindehalle, des Rathauses und Kinderhauses Feuerwerke abgebrannt werden dürfen. Auch der Ausschank und Konsum von Alkohol wird aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung in diesen Bereichen verboten. Wer gegen Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße festgesetzt werden kann.

Das Abbrennverbot dient neben der Lärmbegrenzung auch zur Vermeidung von Bränden denkmalgeschützter Gebäude. Ferner bitten wir darum, nach dem Feuerwerk die Überreste von den öffentlichen Straßen und Plätzen zu entfernen.

Grundsätzlich ist das Abbrennen außerhalb der Verbotszonen nur am 31. Dezember und am 1. Januar jeweils von 0 bis 24 Uhr erlaubt.

Des Weiteren gilt nach der Corona-Verordnung ein An- und Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit an Silvester sowie dem Neujahrstag. Bei privaten Zusammenkünften sind die Kontaktbeschränkungen nicht immunisierter Personen (ein Haushalt sowie eine weitere Person) zu beachten. Die aktuellen Corona-Regeln sind einzuhalten.

Wir appellieren auch in diesem Jahr, besonders in Hinblick auf die derzeitig stark herrschende Corona-Welle, allgemein auf das Abbrennen von Feuerwerkskörper zu verzichten um die Rettungskräfte und Krankhäuser nicht zusätzlich zu belasten. Vielen Dank.

Gemeindeverwaltung Rümmingen

Verbot zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk