Schulhofnutzung ab sofort nur noch mit medizinischer Maske


Schulhofnutzung nur mit medizinischer Maske

Für Schüler*innen in der Naturpark Grundschule und für Kinder in der Schulkindbetreuung besteht medizinische Maskenpflicht während den Schul- und Betreuungszeiten, auch im Außenbereich.

Aus diesem Grund besteht auch für die Kinder, die in den Nachmittagszeiten den Schulhof nutzen, Maskenpflicht.

Das Aufsichtspersonal in der Naturpark Grundschule und der Schulkindbetreuung haben das Recht, Kinder die keine medizinischen Masken tragen, vom Schulhof zu verweisen.

Wir bitten Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder darauf hinzuweisen und dies zu beachten.

Bürgermeisteramt Rümmingen