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Neuigkeiten

Das Bürgerbüro im Rathaus Rümmingen ist vom 30. September 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024 geschlossen! Am Freitag, 04. Oktober 2024 ist zusätzlich das Rathaus geschlossen!

Für Angelegenheiten, die das Einwohnermeldewesen und Passwesen betreffen, bitten wir Sie sich an den Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal Binzen, Rathausplatz 6, Tel. 6608-0 zu wenden. Termine können Sie gerne online unter www.binzen.de – Online Terminvereinbarung“ buchen.

Die weiteren Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung sind vom 30.09.24 – 02.10.24 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus oder unter Tel. 424 356 bzw. 424 363 zu erreichen.

Danke für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Förderprojekt - Digitaler Gesundheits- und Sozialkompass

Wasserentnahmeverbot wegen extrem niederiger Wasserstände verlängert

Landratsamt Lörrach untersagt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bis einschließlich 17. Oktober auch für Befugte mit wasserrechtlicher Erlaubnis / Pegelstände aktuell extrem niedrig

Die bestehende Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot aus Bächen, Flüssen und Seen wird bis einschließlich 17. Oktober verlängert und gilt ab dem 20. September sowohl für den Gemeingebrauch als auch für mit wasserrechtlicher Erlaubnis zugelassene Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung ist möglich, falls Niederschläge zu keiner deutlichen Entspannung der Niedrigwassersituation führen.


Das Verbot gilt für die Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung und Beregnung einschließlich der Beregnung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau sowie den Wasserentnahmen zur Kühl- und Brauchwassernutzung. Das Tränken von Vieh durch Oberflächenwasser sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen, wird nicht eingeschränkt. Auch wasserrechtliche Erlaubnisse mit Niedrigwasserregelung sind vom Verbot ausgenommen.

Der Grund für die Implementierung dieser Schutzmaßnahme, die unter anderem der Tier- und Pflanzenwelt in unseren Gewässern gilt, sind die anhaltend niedrigen Pegelstände der Oberflächengewässer. In den letzten Wochen ist der Wasserstand in unseren Oberflächengewässern weiter gesunken und liegt nun mehrere Zentimeter unter dem sogenannten Mittelwert niedrigster jährlicher Mittelstände. Die Hasel in Wehr wies beispielsweise am 14. September mit einem Pegelstand von knapp 34 Zentimetern einen rund 5 Zentimeter niedrigeren Wasserstand als im langjährigen Vergleich auf. Die Kleine Wiese in Tegernau wies am gleichen Tag mit etwa 22 Zentimetern einen Wasserstand auf, der rund 4 Zentimeter unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr lag. Durch die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot soll verhindert werden, dass die negativen Umweltauswirkungen der markanten Niedrigwassersituation im Landkreis durch anthropogene Einflüsse noch verschärft werden.

Der Niederschlag der letzten Wochen war zwar im langjährigen Vergleich durchschnittlich, hat jedoch nicht zur Entspannung der Niedrigwassersituation geführt. Gerade die für die Sommermonate typischen Starkregenereignisse sorgen nur für einen kurzen und starken Anstieg der Abflussmengen in den Gewässern. Kurz nach Ende der Niederschlagsereignisse fallen die Fließgewässerpegel rasch wieder ab. Zudem wird der Regen hauptsächlich durch die Vegetation aufgenommen, verdunstet und kann somit nicht den tieferen Bodenschichten sowie dem Grundwasser zugeführt werden. Eine Grundwasserneubildung kann somit nicht stattfinden und den Gewässern fehlt derzeit der so wichtige Wasserzufluss aus dem Grundwasser.
Nur ausgiebiger, langanhaltender Niederschlag in den vegetationsfreien Wintermonaten sowie durch die Schneeschmelze freiwerdendes Wasser führen zur Neubildung des Grundwassers und damit zu einer nachhaltigen Entspannung der Wassersituation sowohl im Grundwasser als auch in den Oberflächengewässern des Landkreises

Entwarnung - Japankäfer- Maßnahmen laufen planmäßig aus

Newsletter "Zusammen im Vorderen Kandertal" 3. Ausgabe 2024

CleanUpDays 2024 - Abfallwirtschaft unterstützt Müllsammelaktion

Aktuell viele Diebstähle aus PKW

Die Polizei informiert:

Aktuell viele Diebstähle aus Pkw

Sehr ärgerlich! Man verlässt den Pkw nur für einen kurzen Moment, schließt nicht ab und schon ist es passiert – Wertsachen werden aus dem offenen Auto entwendet.

Derzeit passieren auffällig viele Straftaten dieser Art. Täter nutzen den Moment, in dem der Pkw unverschlossen abgestellt wird. In nur wenigen Sekunden suchen die

Täter nach Wertsachen und entwenden diese.

DESHALB:

Schließen Sie Ihr Fahrzeug ab, auch wenn Sie dieses nur für kurze Zeit verlassen. Es ist sehr ärgerlich, wenn neben Geld und Wertsachen auch noch Ihre Ausweispapiere entwendet werden.

Wir möchten, dass Sie sicher leben

Ihr Polizeipräsidium Freiburg

Die Biotonne im Sommer - Nutzungstipps

Ehrenamtliche für Bewegung gegen Einsamkeit gesucht

Newsletter Zusammen im Vorderen Kandertal

Jetzt Papierführerscheine umtauschen

Kreistag stimmt für Angebot der RETERRA zur kommunalen Bioabfallverwertung

Fahrplan zur Klimaneutralität 2024 im Landkreis Lörrach

Bannwanderung stellt Grundgesetz, Europa und Widerstand in den Mittelpunkt

„Für Demokratie und Europa“

Bannwanderung stellt Grundgesetz, Europa und Widerstand in den Mittelpunkt
Wie wertvoll ein Europa in Frieden und Sicherheit ist wird in Grenzregionen wie auch dem Kandertal immer besonders greifbar. Das machte auch eine Bannwanderung um Rümmingen entlang der Gemarkungsgrenze zu Binzen deutlich, die gleichzeitig das 75jährige Bestehen des Grundgesetzes am 23. Mai feierte. Binzens Bürgermeister Andreas Schneucker, Rümmingens Bürgermeisterin Joana Carreira und Rümmingens Bürgermeisterin a.D. Daniela Meier führten bei dem gemütlichen etwa acht Kilometer langen Spaziergang durch das Programm, riefen dazu auf, am 9. Juni zur Europawahl zu gehen und be-gaben sich mit ca. 35 Teilnehmenden auf die Spuren des Grundgesetzes und des Widerstands in den Revolutionsjahren 1848/49. Und auch das Zwischenmenschliche kam im Rahmen der – gemeinsam von den Gemeinden Rümmingen und Binzen und der Europaunion des Kreisverbandes Lörrach organisierten - Wanderung nicht zu kurz.
Nach der Begrüßung durch Joana Carreira hieß Daniela Meier mit einem “Nutze Deine Stimme” T-Shirt bekleidet, am Sonntag, dem 26. Mai, die ca. 35-köpfige Gruppe interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Wanderung der Europa Union am Rümminger Friedhof willkommen. Sie wies auf die Erfolgsgeschichte des am 23. Mai 75-Jahre bestehenden Grundgesetzes, das am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wurde, hin, machte aber auch auf die Gefahren aufmerksam, die aktuell Freiheit und Demokratie bedrohen. „Angriffe auf unsere Demokratie, auf Politike-rinnen, Politiker und Institutionen nehmen zu, rechtspopulistische, nationalistische und rechtsextreme Parteien werden immer stärker in Deutschland und der EU. Das muss uns wachrütteln und das hat viele Bürgerinnen und Bürger inzwischen wachgerüttelt“, sagte sie.

Daniela Meier schlug dann den Bogen in die Vergangenheit - die Revolutions-jahre von 1848/49. „Wie viel Leid hätte Millionen Menschen erspart bleiben können, wenn die erste demokratische Verfassung Deutschlands, die Paulskirchenverfassung von 1849, Geltung erlangt hätte?“, fragte sie. Konkret wurden die Revolutionsjahre von 1848/49 dann beim Besuch des Denkmals vom Rüm-minger Freiheitskämpfer Friedrich Neff, der mit gerade einmal 28 Jahren den Kampf um die Republik, um Freiheitsrechte und Wohlstand für alle mit dem Leben bezahlte. Auch der Rümminger Freiheitsdichter Ludwig Friedrich Schnaufer, der zum Sänger der Revolution und des Aufruhrs im Kandertal wurde, riskierte während der Revolution sein Leben, wurde inhaftiert, erhielt aber eine Amnestie und lebte danach resigniert, still und zurückgezogen als „Sonderling“ in seinem Elternhaus in Rümmingen, das die Wandergruppe auf dem „Werteweg“ durch den Ort besuchte.

Der Hinkelstein von Binzen war dann die nächste Station der Wanderung durch die Reben, wo die Wandernden eine Stärkung erwartete. Der Binzener Bürgermeister Andreas Schneucker übernahm das Zepter und wies - etwas bedauernd - darauf hin, dass es einen Widerstand in Binzen nicht in der Form wie in Rümmingen gegeben hat. Zeichen von einer sich erhebenden, selbstbe-wussten Bevölkerung waren aber die Gründung von Vereinen. So wurden in Binzen ein Gesangverein und, für die Region einzigartig, eine Lesevereinigung gegründet, die nach dem Niederschlagen der Revolution verboten wurden.

Auch der Binzener Bürgermeister hob zum Abschluss die Bedeutung des Grundgesetzes und der Europawahlen hervor und rief alle Teilnehmenden dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Europa-Union - der Binzen und Rümmingen angehören - ist, so erläuterte er, die größte Bürgerinitiative für Europa in Deutschland. Sie setzt sich unabhängig von Parteizugehörigkeit, Alter und Beruf engagiert für die europäische Einigung ein.

Über den Friedhof in Binzen führte die Wanderung dann zum Rathausplatz, wo bei kleiner Bewirtung ein reger Austausch stattfand.

Verbesserungen an bisheriger Buslinie 4 - ab Juni Aufteilung in die Linie 204 und 210

Reaktivierung der Kandertalbahn: Voraussichtlich positive Ergebnisse in der Vertiefungsuntersuchung

Entschädigungsleistungen: Landkreise Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald kooperieren

Entschädigungsleistungen: Landkreise Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald kooperieren

Lörrach, 23. April 2024

Neues Sozialgesetzbuch XIV in Kraft getreten

Landkreis Lörrach. Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Lörrach, die Entschädigungsleistungen beziehen oder beantragen möchten, ist seit Jahresbeginn die neue gemeinsame Dienststelle in Freiburg zuständig. Zeitgleich sind die bisherigen Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Infektionsschutzgesetz und Zivildienstgesetz in das neu geschaffene Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) übergegangen. Eine Unterscheidung zwischen Versorgungs- und Teilhabeleistungen findet seither nicht mehr
statt. Stattdessen ist in Baden-Württemberg eine einheitliche Zuständigkeit für alle SGB XIV Leistungen vorgesehen – nach dem Grundsatz „Leistungen aus einer Hand“.
Der Landkreis Lörrach kooperiert mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und hat für die Bearbeitung der Angelegenheiten im sozialen Entschädigungsrecht eine gemeinsame Dienststelle eingerichtet.

Kontakt: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 350 - Soziale Entschädigung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg, E-Mail: soziale.entschaedigung@lkbh.de

Öffentliche Zustellung

Erstelldatum21.03.2024

Datum des Schriftstücks:
18.12.2023
Aktenzeichen:
cm/rü/mo

Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Adrian Ioan Morar, Str. Parang Nr. 15, Ap. 63, mun Cluj-Napoca, Jud. Cluj,
Rumänien

Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der Öffnungszeiten bei folgender Stelle einsehen oder abholen:

Behörde: Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal

Amt:      Bürgerbüro

Anschrift:Am Rathausplatz 6, 79589 Binzen

Zimmer: 18

Wir weisen darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Rümmingen, den 19.03.2024

gez. Daniela Meier
Bürgermeisterin