Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rümmingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rümmingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Stellenangebote
Rümminger Rathaus
Panorama Rümmingen
Dorfplatz
Kandertalbahn

Neuigkeiten

Japankäfer im Landkreis Lörrach: Kein Hinweis auf Population bis zum Ende der Flugzeit

Erstelldatum01.10.2026

Medieninformation 170/2026 - Landratsamt Lörrach

Ab 1. Oktober keine Transportverbote für Grünabfälle aus Befalls- und Pufferzonen / Verbringung von Oberboden aus Befalls- und Pufferzonen bleibt ganzjährig verboten

Landkreis Lörrach. 2026 wurden in den angrenzenden Schweizer Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie in Freiburg Exemplare des Japankäfers gefunden. Im Landkreis Lörrach wurde in diesem Jahr lediglich ein Exemplar direkt an der Autobahn in einer Lockstoff-Falle entdeckt und als sogenannter „Hitchhiker“ oder „Blinder Passagier“ eingestuft. Eine Population der invasiven Art konnte im Landkreis Lörrach nicht nachgewiesen werden.

Im Herbst endet die Flugzeit des Japankäfers, der vorwiegend zwischen Juni und August unterwegs ist. Für eine generelle Entwarnung im Landkreis ist es dennoch zu früh. Denn Eier und Larven (Engerlinge) des Japankäfers können je nach Temperatur und Witterungsverhältnissen bis zu zwei Jahre im Erdboden überwintern. Aus diesem Grund gelten die Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers mindestens drei Jahre seit dem letzten Käfernachweis.

Bis zum erneuten Beginn der Flugzeit können nun wieder vom 1. Oktober bis 31. Mai Grünabfälle wie gewohnt aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Auf den Grünabfall-Annahmeplätzen in Weil-Haltingen, Lörrach-Salzert und Inzlingen gelten ab 1. Oktober die alten Annahmezeiten und üblichen Annahmemengen. Die eigens eingerichteten Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg und Im Rippel) schließen ab 1. Oktober und werden zum kommenden Juni erneut eröffnet.

Wegen möglicher Eier und Engerlinge im Boden ist es ganzjährig verboten, Erdmaterial vom Oberboden bis 30 cm Tiefe aus den definierten Befalls- und Pufferzonen herauszutransportieren. Ausnahmegenehmigungen können vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beim Landratsamt Lörrach unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Das Monitoring des Käfers wird im nächsten Sommer im Landkreis Lörrach fortgesetzt.

Hintergrundinformationen
Der Käfer hat Ähnlichkeit mit seinen heimischen Verwandten, den Mai-, Juni- und Gartenlaubkäfern, ist aber mit nur 7 bis 11 mm Länge deutlich kleiner als diese. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben und Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Die Larven des Japankäfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Für Menschen und Tiere ist der Schädling aber ungefährlich. Der Japankäfer gilt sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz als Quarantäneschädling. Seine Etablierung und Ausbreitung sollen mit allen rechtlich möglichen Mitteln verhindert werden.

Weitere Informationen zum Japankäfer sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer abrufbar. Dort ist auch die aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers verlinkt.