Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rümmingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Stellenangebote
Rümminger Rathaus
Panorama Rümmingen
Dorfplatz
Kandertalbahn

Neuigkeiten

Information über die Anpassung der Benutzungsentgelte im Kinderhaus Rümmingen ab dem 1. September 2025

Erstelldatum08.05.2025

Betreuungsangebot

Monatsbeitrag

ab 01.09.2024

ohne Kosten Mittagessen

Euro

Monatsbeitrag

ab 01.09.2025

ohne Kosten Mittagessen

Euro

 

Verlängerte Öffnungszeiten

ab 3 Jahre

1. Kind einer Familie

185,00

199,00

2. Kind einer Familie

144,00

155,00

3. Kind einer Familie

97,00

104,00

jedes weitere Kind

32,00

34,00

ab 2-3 Jahre AM-Gruppe

1. Kind einer Familie

373,00

400,00

2. Kind einer Familie

287,00

308,00

3. Kind einer Familie

194,00

208,00

jedes weitere Kind

65,00

70,00

Kleinkind/Kinderkrippe

1. Kind einer Familie

439,00

471,00

2. Kind einer Familie

326,00

350,00

3. Kind einer Familie

220,00

236,00

jedes weitere Kind

87,00

93,00

Ganztagsbetreuung (ohne Kosten Mittagessen)

ab 3 Jahre - Betreuungszeit bis 17:00 Uhr

1. Kind einer Familie

332,00

356,00

2. Kind einer Familie

287,00

308,00

3. Kind einer Familie

206,00

221,00

jedes weitere Kind

126,00

135,00

Kleinkind/Kinderkrippe – Betreuungszeit bis 15:00 Uhr

1. Kind einer Familie

532,00

571,00

2. Kind einer Familie

443,00

475,00

3. Kind einer Familie

307,00

329,00

jedes weitere Kind

187,00

201,00

Liebe Eltern,

wir möchten Sie daran erinnern, dass der Gemeinderat am 30.07.2024 eine Erhöhung der Gebühren für zwei Kindergartenjahre zugestimmt hat. Ab dem 01. September 2025 erhöhen sich die Gebühren um 7,3 %.

Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihre Kinderhausleitung