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Spendenaufruf "Ein neues Klettergerüst für das Kinderhaus"
Spendenaufruf „Ein neues Klettergerüst für das Kinderhaus“
Worum geht es bei diesem Projekt?
Unsere Außenanlage ist in die Jahre gekommen und unser Klettergerüst musste auf Grund von Sicherheitsgründen mit sofortiger Wirkung gesperrt werden. Auch der Rutsche droht im Jahr 2025 ein ähnliches Schicksal. Beides muss abgebaut und ausgetauscht werden.
Die Planungen für den Austausch und die dazugehörige Finanzierung wurde im Sommer mit dem Kinderhausteam und dem Gemeinderat mit großer Motivation begonnen.
Unser Ziel ist es, einen möglichst hohen Spendenbetrag zu realisieren, damit unsere Kinder möglichst schnell wieder weitere Möglichkeiten zum Rutschen, Klettern und Spielen haben.
Da unser Kinderhaus auf Nachhaltigkeit achtet und die neue Kletterlandschaft ins Gesamtkonzept des Kinderhaus Außengeländes passen soll, rechnen wir mit einer Finanzierungssumme von ca. 30.000 Euro.
Alle Spenden werden vollständig für ein neues Klettergerüst und Rutsche im Außenbereich verwendet.
Wir freuen uns über jede noch so kleine Spende.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.
Vielen herzlichen Dank, vor allem im Namen der Kinder des Kinderhauses, für Ihre Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen
Team Kinderhaus
Bankverbindung
Kontoinhaber: GVV-Vorderes Kandertal
IBAN: DE64 6835 1865 0007 2205 93
Verwendungszweck: Kinderhaus Rümmingen
Für Fragen wenden Sie sich gern an
Leitung: Carina Rosenkranz
Schulweg 1
79595 Rümmingen
Tel.: 07621 - 12620
gemeinde@kinderhaus-ruemmingen.de
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 S.2 EnWG
Die Gemeinde Rümmingen macht gem. § 46 Abs. 5 S. 2 EnWG öffentlich bekannt, dass mit der badenovaNETZE GmbH ein neuer Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören (Stromkonzessionsvertrag), abgeschlossen wurde. Der Stromkonzessionsvertrag trat am 25.09.2024 in Kraft.
Die Gemeinde hatte das Ende des bisherigen Stromkonzessionsvertrages sowie die beabsichtigte Neuvergabe im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Grundsätze der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, durchgeführt.
Im Konzessionsvergabeverfahren haben zwei Unternehmen entsprechende Angebote eingereicht. Die inhaltliche Bewertung der Angebote anhand der zuvor vom Gemeinderat beschlossenen und den Unternehmen mitgeteilten Auswahlkriterien kam zu dem Ergebnis, dass das Angebot der badenovaNETZE GmbH die in den Auswahlkriterien konkretisierten Anforderungen der Gemeinde an eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, und an einen möglichst kommunalfreundlichen Konzessionsvertrag insgesamt am besten erfüllt. Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Angebotsauswertung mit Beschluss vom 06.05.2019 dem Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der badenovaNETZE GmbH zugestimmt.
Anschließend geltend gemachte und nach Nichtabhilfe gerichtlich weiterverfolgte Rügen des unterlegenen Bieters gegen die Auswahlentscheidung der Gemeinde wurden vom Landgericht Mannheim als unbegründet beurteilt. Die dagegen gerichtete Berufung des unterlegenen Bieters hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 28.08.2024 rechtskräftig zurückgewiesen.
Die zuständige Kommunalaufsicht hat die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses bestätigt.
Rümmingen, den 07.10.2024
Gemeinde Rümmingen
Treibhausgasemissionen auf Landkreisebene 2023 um 13 Prozent reduziert
Förderprojekt - Digitaler Gesundheits- und Sozialkompass
Newsletter "Zusammen im Vorderen Kandertal" 3. Ausgabe 2024
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Fahrplan zur Klimaneutralität 2024 im Landkreis Lörrach
Verbesserungen an bisheriger Buslinie 4 - ab Juni Aufteilung in die Linie 204 und 210
Reaktivierung der Kandertalbahn: Voraussichtlich positive Ergebnisse in der Vertiefungsuntersuchung
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Lörrach, 23. April 2024
Neues Sozialgesetzbuch XIV in Kraft getreten
Landkreis Lörrach. Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Lörrach, die Entschädigungsleistungen beziehen oder beantragen möchten, ist seit Jahresbeginn die neue gemeinsame Dienststelle in Freiburg zuständig. Zeitgleich sind die bisherigen Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Infektionsschutzgesetz und Zivildienstgesetz in das neu geschaffene Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) übergegangen. Eine Unterscheidung zwischen Versorgungs- und Teilhabeleistungen findet seither nicht mehr
statt. Stattdessen ist in Baden-Württemberg eine einheitliche Zuständigkeit für alle SGB XIV Leistungen vorgesehen – nach dem Grundsatz „Leistungen aus einer Hand“.
Der Landkreis Lörrach kooperiert mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und hat für die Bearbeitung der Angelegenheiten im sozialen Entschädigungsrecht eine gemeinsame Dienststelle eingerichtet.
Kontakt: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 350 - Soziale Entschädigung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg, E-Mail: soziale.entschaedigung@lkbh.de
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