Neuigkeiten
Abfallkalender der Abfallwirtschaft 2025
Spendenaufruf "Ein neues Klettergerüst für das Kinderhaus"
Spendenaufruf „Ein neues Klettergerüst für das Kinderhaus“
Worum geht es bei diesem Projekt?
Unsere Außenanlage ist in die Jahre gekommen und unser Klettergerüst musste auf Grund von Sicherheitsgründen mit sofortiger Wirkung gesperrt werden. Auch der Rutsche droht im Jahr 2025 ein ähnliches Schicksal. Beides muss abgebaut und ausgetauscht werden.
Die Planungen für den Austausch und die dazugehörige Finanzierung wurde im Sommer mit dem Kinderhausteam und dem Gemeinderat mit großer Motivation begonnen.
Unser Ziel ist es, einen möglichst hohen Spendenbetrag zu realisieren, damit unsere Kinder möglichst schnell wieder weitere Möglichkeiten zum Rutschen, Klettern und Spielen haben.
Da unser Kinderhaus auf Nachhaltigkeit achtet und die neue Kletterlandschaft ins Gesamtkonzept des Kinderhaus Außengeländes passen soll, rechnen wir mit einer Finanzierungssumme von ca. 30.000 Euro.
Alle Spenden werden vollständig für ein neues Klettergerüst und Rutsche im Außenbereich verwendet.
Wir freuen uns über jede noch so kleine Spende.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.
Vielen herzlichen Dank, vor allem im Namen der Kinder des Kinderhauses, für Ihre Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen
Team Kinderhaus
Bankverbindung
Kontoinhaber: GVV-Vorderes Kandertal
IBAN: DE64 6835 1865 0007 2205 93
Verwendungszweck: Kinderhaus Rümmingen
Für Fragen wenden Sie sich gern an
Leitung: Carina Rosenkranz
Schulweg 1
79595 Rümmingen
Tel.: 07621 - 12620
gemeinde@kinderhaus-ruemmingen.de
Newsletter "Zusammen im Vorderen Kandertal" 3. Ausgabe 2024
Jetzt Papierführerscheine umtauschen
Reaktivierung der Kandertalbahn: Voraussichtlich positive Ergebnisse in der Vertiefungsuntersuchung
Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern"
Erstelldatum15.11.2022
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs wegen formeller Belange
Der Rümminger Gemeinderat hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Schallbacher Straße / Ortskern“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Da die Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.
Es stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung: allgemeine Angaben zur Betroffenheit der Schutzgüter sowie eine Artenschutzbetrachtung und ein Umweltbeitrag zur Abwägung der Schutzgüter. Weiterhin liegen Informationen zu Starkregen-Ereignissen und hundertjährlichen Hochwasser-Ereignissen vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Artenschutzbetrachtung und Umweltbeitrag wird für die Dauer eines Monats vom
23. November 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022
auf dem Bürgermeisteramt Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Rathaus Rümmingen mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder schriftlich abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen bzw. per E-Mail an gemeinde(at)ruemmingen.de zu senden.
Zuzüglich zur Offenlage beim Bürgermeisteramt Rümmingen wird der Bebauungsplanentwurf auf der Homepage der Gemeinde in der Kategorie „Aktuelles“ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.
Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Rümmingen, den 15.11.2022
Daniela Meier, Bürgermeisterin
Entwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften mit Begründung "Schallbacher Straße/Ortskern"
Artenschutzbetrachtung von Öko-Log Freilandfroschung, Trippstadt vom 24.08.2022