Neuigkeiten
Abfallkalender der Abfallwirtschaft 2025
Spendenaufruf "Ein neues Klettergerüst für das Kinderhaus"
Spendenaufruf „Ein neues Klettergerüst für das Kinderhaus“
Worum geht es bei diesem Projekt?
Unsere Außenanlage ist in die Jahre gekommen und unser Klettergerüst musste auf Grund von Sicherheitsgründen mit sofortiger Wirkung gesperrt werden. Auch der Rutsche droht im Jahr 2025 ein ähnliches Schicksal. Beides muss abgebaut und ausgetauscht werden.
Die Planungen für den Austausch und die dazugehörige Finanzierung wurde im Sommer mit dem Kinderhausteam und dem Gemeinderat mit großer Motivation begonnen.
Unser Ziel ist es, einen möglichst hohen Spendenbetrag zu realisieren, damit unsere Kinder möglichst schnell wieder weitere Möglichkeiten zum Rutschen, Klettern und Spielen haben.
Da unser Kinderhaus auf Nachhaltigkeit achtet und die neue Kletterlandschaft ins Gesamtkonzept des Kinderhaus Außengeländes passen soll, rechnen wir mit einer Finanzierungssumme von ca. 30.000 Euro.
Alle Spenden werden vollständig für ein neues Klettergerüst und Rutsche im Außenbereich verwendet.
Wir freuen uns über jede noch so kleine Spende.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.
Vielen herzlichen Dank, vor allem im Namen der Kinder des Kinderhauses, für Ihre Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen
Team Kinderhaus
Bankverbindung
Kontoinhaber: GVV-Vorderes Kandertal
IBAN: DE64 6835 1865 0007 2205 93
Verwendungszweck: Kinderhaus Rümmingen
Für Fragen wenden Sie sich gern an
Leitung: Carina Rosenkranz
Schulweg 1
79595 Rümmingen
Tel.: 07621 - 12620
gemeinde@kinderhaus-ruemmingen.de
Newsletter "Zusammen im Vorderen Kandertal" 3. Ausgabe 2024
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Reaktivierung der Kandertalbahn: Voraussichtlich positive Ergebnisse in der Vertiefungsuntersuchung
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Erstelldatum05.12.2024
Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs, der Radfahrer und Fußgänger nicht beeinträchtigen. Dies geschieht oft durch Zweige und Äste, welche über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen.
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Rückschnitt nötig und durch das Gesetz vorgeschrieben. Geregelt ist dies in § 910 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in § 28 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.
Hieraus entgeht, dass ein so genanntes „Lichtraumprofil“ freizuhalten ist. Dies bedeutet im Einzelnen:
- An Straßen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Fahrbahn ragen. Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Meter frei bleiben.
- An Radwegen sowie Fußwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,5 Meter nicht hineinragen.
- Die seitliche Begrenzung zum Fahrbahnrand von mindestens 1,25 Metern außerorts und 0,75 Metern innerorts muss eingehalten werden. Bei einem vorhandenen Gehweg- und Radweg müssen nochmals mindestens 0,25 Meter eingehalten werden.
- An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist.
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können.
Der Rückschnitt darf auch während der Vegetationszeit, zwischen März und September, vorgenommen werden, solange es der Herstellung der Verkehrssicherheit dient.
Wir bitten Sie Ihre Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden.
Bürgermeisteramt Rümmingen