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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“

Erstelldatum28.07.2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rümmingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst sowie den Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die freiwillige frühzeitige Beteiligung fand vom 12.03.2024 bis 19.04.2024 statt.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung hat sich gezeigt, dass eine Aufteilung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens zweckmäßig ist. Die bisher eingeleitete 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ wird künftig als eigenständige textliche Änderung mit einem entsprechend angepassten räumlichen Geltungsbereich fortgeführt. Für das Grundstück Flst.-Nr. 2622 wird gleichzeitig der eigenständige Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt“ aufgestellt, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO zur Ansiedlung des großflächigen Lebensmittelvollsortimenters schafft.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rümmingen hat folglich am 13.07.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Rümmingen liegt im Landkreis Lörrach zusammen mit seinen Nachbargemeinden wie z.B. Binzen, Schallbach und Wittlingen im Kandertal etwa 6 km von der Schweizer Grenze entfernt. Mit ihren rund 1.900 Einwohnern ist die Gemeinde Rümmingen Mitgliedskommune des Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal“.

Um die Nahversorgung für die Gemeinden Rümmingen und Schallbach zu sichern, plant die Gemeinde Rümmingen einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (geplant ca. 1.400 m² Verkaufsfläche plus rund 50 m² Backshop) im Gewerbegebiet „Neumatten – In der Au“ anzusiedeln. Das Gewerbegebiet liegt an der Schallbacher Straße und bietet somit sowohl für Rümmingen als auch für Schallbach eine gute Anbindung. Die Ansiedelung des Lebensmitteleinzelhandels soll auf dem bereits bebauten, aber derzeit brachliegenden Gewerbegrundstück Flst.- Nr. 2622 erfolgen. Das Grundstück ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, womit die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels nicht möglich ist. Zur Realisierung des Vorhabens und Sicherung der Nahversorgung der beiden Gemeinden ist die Überlagerung des bestehenden Bebauungsplans durch Neuaufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ notwendig.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung bzw. Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Dabei sollen an Stelle des brachliegenden Gewerbegeländes Flächen für einen Lebensmitteleinzelhandel ausgewiesen werden. Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Sicherung der Nahversorgung der Gemeinden Rümmingen und Schallbach
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Innenentwicklung
  • Sinnvolle Nutzung der bestehenden Erschließung und der technischen Infrastruktur

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden. Im beschleunigten Verfahren kann zwar auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, da es sich jedoch um ein großflächiges Einzelhandelsprojekt handelt, im Rahmen dessen auch die raumordnerischen Belange berücksichtigt werden müssen, hat sich die Gemeinde entschlossen trotz des beschleunigten Verfahrens einer freiwillige Frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

Lage des Plangebiets / Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Rümmingen im Gewerbegebiet. Im Osten an das Plangebiet grenzt eine Fläche für Versorgungsanlage und daran anschließend die Bahnlinie der Kandertalbahn an. Im Norden wird der Bebauungsplan von der Schallbacher Straße und im Westen durch die Gewerbestraße begrenzt.

Der Bebauungsplan bezieht sich im Wesentlichen auf das Flurstück Nr. 2622 und hat eine Größe von ca. 1,1 ha.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.07.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Verfahren

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung sowie aller Fachgutachten (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG, Umweltbelange, Artenschutzrechtliche Prüfung, Nahversorgungskonzept, Schalltechnische Untersuchung) vom

29.07.2026 bis einschließlich 18.09.2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde Rümmingen unter nachfolgendem Pfad im Internet veröffentlicht:

https://www.ruemmingen.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus Rümmingen, Lörracher Straße 9, 79595 Rümmingen, im Bürgerbüro (Zimmer 103), während der üblichen Dienstzeiten, ausgenommen in der Zeit der Rathausschließung vom 14.08.2026 bis einschließlich 28.08.2026, öffentlich ausgelegt. Aufgrund dieser zeitweisen Schließung wurde die Veröffentlichungsfrist bis einschließlich 18.09.2026 festgesetzt. Die Unterlagen sind während der gesamten Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Gemeinde Rümmingen unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: (Dateiname: 26-07-13 Abwägung (26-07-01))

  • LRA Lörrach – FB Kommunale Abwasserbeseitigung, Stellungnahme vom 19.04.2024:  Aussagen zu Einleitung Niederschlagswasser und Belagswahl von Oberflächen sowie zu Dränagen und wasserrechtlicher Genehmigung
  • LRA Lörrach – FB Immissionsschutz, Stellungnahme vom 19.04.2024: Forderung von Schallimmissionsprognose auf Baugenehmigungsebene
  • LRA Lörrach– FB Naturschutz und Landschaftspflege, Stellungnahme vom 19.04.2024: Aussagen zu Ruderalvegetation und Auswirkungen auf Artenvorkommen
  • LR Lörrach – FB Straßenwesen + FB Verkehr, Stellungnahme vom 19.04.2024: Hinweis auf erforderliche Mindestabstände bei Baumpflanzungen und Immissionsgutachten
  • RP Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Stellungnahme vom 03.04.2024: Hinweise auf Geotechnik und Lage im Bergbaugebiet
  • TransnetBW GmbH, Stellungnahme vom 08.03.2024: Anforderungen an Schutzstreifen entlang der Hochspannungsleitung
  • Kandertalbahn, Stellungnahme vom 15.05.2024: Aussagen zu Verkehrsbelastung des Bahnübergangs, erforderliche Sichtfelder und Anpflanzungen entlang der Bahnlinie

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Rümmingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an gemeinde(@)ruemmingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Rümmingen, 28.07.2026

Joana Dos Reis Carreira

Bürgermeisterin

Nachfolgend der Entwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ zum Herunterladen:

Bekanntmachung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (PDF-Dokument, 261,28 KB, 28.07.2026)

1. Satzung über den Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 318,84 KB, 28.07.2026)

2. Planzeichnung_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 306,76 KB, 28.07.2026)

3. Deckblatt zum Vorheften_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 139,75 KB, 28.07.2026)

4. Bebauungsvorschriften_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 406,48 KB, 28.07.2026)

5. Begründung_ Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 1,03 MB, 28.07.2026)

6. Vorprüfung Einzelfall_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Stand 13.07.2026) (PDF-Dokument, 1,08 MB, 28.07.2026)

7. Umweltbelange inkl. Pläne_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Stand 13.07.2026) (PDF-Dokument, 6,81 MB, 28.07.2026)

8. Artenschutzrechtliche_Prüfung_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (stand 13.07.2026) (PDF-Dokument, 3,95 MB, 28.07.2026)

9. Nahversorgungskonzept Rümmingen-Schallbach (Stand 22.04.2026) (PDF-Dokument, 2,02 MB, 28.07.2026)

10. Schalltechnische Untersuchung_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Stand 15.02.2024) (PDF-Dokument, 1,29 MB, 28.07.2026)

11. Abwägung der Stellungnahmen_Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lebensmittelmarkt“ (Stand 13.07.2026) (PDF-Dokument, 761,25 KB, 28.07.2026)

12. Vorlage Gemeinderat 52_2026_Sitzung 13.07.2026 (PDF-Dokument, 135,07 KB, 28.07.2026)