Bekanntmachung: Netzausbau TENP III (Gasversorgungsleitung), Abschnitt Hügelheim - Hüsingen
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme


Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.10.2023 - Az. 24-0513.2-29 – den Ausbau der TENP III Gasleitung zwischen Hügelheim und Hügelheim genehmigt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar

von Dienstag, dem 14.11.2023
bis einschließlich Montag, dem 27.11.2023
im Rathaus, Lörracher Str. 9, Bürgerbüro
während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr

zur Einsicht aus.

Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 14.11.2023 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/ unter der Rubrik „Energieleitungen“ eingesehen werden.

Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Diese können bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i.Br. anfordern.

Den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird der Planfeststellungsbeschluss durch Übersendung zugestellt.

Rümmingen, den 06.11.2023                                                       Stadt-/Gemeindeverwaltung                                                                                                        gez. Berger