Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Die Amtszeit der Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Für die neue Amtsperiode von 2024 bis 2028 sind durch die Gemeinden Vorschlaglisten aufzustellen und bei den jeweiligen Amtsgerichten einzureichen.

Die Gemeinde wurde vom Landgericht Freiburg aufgefordert, zwei geeignete Einwohner/innen für das Amt der Schöffen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Schöffen erfüllen und keine Ablehnungsgründe geltend machen, zu benennen.

Zu den Anforderung, den Ausschlussgründen, dem Verfahren sowie den weiteren Rahmenbedingungen können sich Interessierte beim Justizministerium Baden-Württemberg unter www.schoeffenwahl.de informieren.

Personen, welche sich für das Ehrenamt des Schöffen zur Verfügung stellen möchten, bitten wir, sich bis zum 27. April 2023 zu bewerben.

Bewerbungsunterlagen sind im Bürgerbüro erhältlich, können über die Homepage oder über die Internetseite www.schöffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

Bürgermeisteramt