Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung
Gemeinde Rümmingen
für die Jagdgenossenschaft Rümmingen
Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rümmingen, d. h. alle Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, werden hiermit zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen
am Donnerstag, 16. Dezember 2021, 18.30 Uhr
Gemeindehalle, Schulweg 2.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören den Jagdgenossenschaften nicht an. Jeder Jagdgenosse und jede Jagdgenossin kann sein/ihr Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter/-in ausüben. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Versammlungsleiter
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der
durch diese gehaltenen Flächen (Bitte Ausweis mitbringen)
4. Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft für die Dauer von
6 Jahren auf den Gemeinderat
5. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossen-
schaft Rümmingen. Die Satzung (Satzungsentwurf vom 04. November
2021) kann auf der Homepage der Gemeinde Rümmingen unter
www.ruemmingen.de/Startseite/Amtliche Bekanntmachungen sowie im
Bürgerbüro des Rathauses, Lörracher Str. 9 eingesehen werden.
6. Verschiedenes
Hinweis: Es sind die aktuellen Regeln der Corona-Verordnung zu beachten, wobei hier im Besonderen auf das Tragen der Masken und auch auf die einzuhaltenden Mindestabstände verwiesen wird.
Rümmingen, 30. November 2021
Für den Gemeinderat
Daniela Meier
Bürgermeisterin