Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht


Interessierte bewerben sich bei der Gemeinde Rümmingen

Die Amtszeit der Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Deshalb werden für die neue Amtsperiode von 2024 bis 2028 wieder Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Alle Gemeinden wurden aufgefordert, geeignete Einwohner/innen für das Amt der Schöffen  sowie Jugendschöffen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Schöffen erfüllen und keine Ablehnungsgründe geltend machen, zu benennen. Hierfür haben die Gemeinden Vorschlaglisten aufzustellen und beim Amtsgericht bzw. beim Landratsamt einzureichen. Die Anzahl des zu meldenden Schöffen beträgt für Rümmingen zwei, Plus zusätzlich Jugendschöffen. Wer Interesse an diesen Ehrenämtern hat, bewirbt sich bitte bei der Gemeinde Rümmingen, Jugendschöffen bis spätestens 7. Mai 2023.

Zu den Anforderungen, Ausschlussgründen, dem Verfahren sowie den weiteren Rahmenbedingungen können sich Interessierte beim Justizministerium Baden-Württemberg unter www.schoeffenwahl.de informieren.

Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und unseren Rechtsstaat. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit den Richtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihre Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen.

Bewerbungsunterlagen sind im Bürgerbüro erhältlich, können über die Homepage oder über die Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.