Bericht aus der Gemeinderatssitzung
am 13.02.2023


Energie- / Wärmewende
Die Vorsitzende erläuterte das Klimaschutzziel sowie die Energie- und Wärmewendestrategie samt Wärmeplan Rümmingen. In der Diskussion begrüßten die Gemeinderäte die gut aufbereitete Thematik und bekannten sich allesamt zu den Klimaschutzziel und zur Wärmewendestrategie des Landkreises Lörrach und der Gemeinde. Der Gemeinderat verabschiedete den Wärmeplan für die Gemeinde Rümmingen mit dazugehörigem Maßnahmenkatalog, nach dem zukünftig Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Energie- und Wärmeversorgung angeboten werden. Die nächste Veranstaltung zum Thema Solartechnik und Sonnenenergie findet am 1. März 2023 um 19:00 in der Gemeindehalle Rümmingen statt.

Folgende Beschlüsse hat der Gemeinderat dazu einstimmig gefasst:
1. Der Gemeinderat bekennt sich zum Klimaschutzziel, bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Gemeinde zu werden. Dies betrifft die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr, deren Emissionen regelmäßig in einer CO2-Bilanz erfasst werden. Mit dem Beschluss dieses Klimaschutzzieles bringt der Gemeinderat seine volle Unterstützung zur Umsetzung des Zieles zum Ausdruck und bekundet seinen Willen, Klimaschutzbelange bei anstehenden Maßnahmen- und Investitionsentscheidungen entsprechend hoch zu priorisieren.

2. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Wärmewendestrategie gemäß Seite 25 des Wärmeplans Rümmingen, die darin besteht, den Transformationspfad (Senkung der Treibhausgasemissionen in der Wärmeerzeugung – Abbildung 18, Seite 23 Wärmeplan Rümmingen) mit Zwischenziel 2030 und Zielszenario 2040 zeitnah und konsequent einzuschlagen. Gegenüber dem Ist-Zustand sind die Treibhausgasemissionen der Wärmeerzeugung 2040 um 90 % geringer.

3. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des Wärmeplans Rümmingen und stimmt diesem Dokument mit Maßnahmenkatalog (Seite 25) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Maßnahmenkatalog definierten vordringlichen Maßnahmen für Rümmingen zu unterstützen und voranzutreiben. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eigene Maßnahmen zu prüfen bzw. zu projektieren sowie dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Nichtausübung Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen Landwirtschaftsfläche an der Kander
Der Nichtausübung des Vorkaufsrechts eines Gewässerrandstreifens einer landwirtschaftlichen Fläche an der Kander stimmte der Gemeinderat gemäß Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.