Grundsteuer 2023


Der Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal möchte darauf hinweisen, dass für die Gemeinden Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen für das Jahr 2023 Grundsteuerbescheide nur dann zugesandt werden, soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse oder aus anderen Gründen erforderlich ist.

Sofern sich keine Änderungen ergeben haben, wird die Grundsteuer für das Jahr 2023 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Zahlungsaufforderung:
Der letzte Grundsteuerbescheid gilt für das Jahr 2023 weiter.
Die dort festgesetzten Raten und Fälligkeiten sind zu beachten; eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.

Folgende Zahlungstermine sind gesetzlich festgelegt:

Vierteljahresbeiträge
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Kalenderjahres

Halbjahresbeiträge über 15 € und unter 30 €
15.02. und 15.08. des laufenden Kalenderjahres

Jahresbeträge unter 15 €
15.08. des laufenden Kalenderjahres

Jahreszahler
(nach Antragstellung durch den Steuerpflichtigen)
01.07. des laufenden Kalenderjahres

Im Rahmen einer Kleinbetragsregelung wird die Grundsteuer erst ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 5,00 € festgesetzt. In diesen Fällen ergeht grundsätzlich eine schriftliche Zahlungsaufforderung.

Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat für die betroffenen Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am heutigen Tage zugegangener Steuerbescheid.
(§ 27 Grundsteuergesetz)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung ist der Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung zulässig und kann bei der zu erlassenden Stelle erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der angefochtenen Beträge.

Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
Fachbereich Steuern & Abgaben