Satzung über die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Rümmingen
für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte


Satzung
über die Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Rümmingen
für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Aufgrund § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 13 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rümmingen am 07. November 2022 folgende Satzung beschlossen:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Rümmingen für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom 02.Juni 2014, mit der Änderung vom 21. November 2016, wird wie folgt geändert:

§ 6
Verbote

Der bisherige § 6 wird nach Ziffer 4 wie folgt um die Ziffer 5 ergänzt:

die Aufstellung und Benutzung von Radiatoren oder anderen elektronischen Heizgeräten ist aus brandschutztechnischen Gründen.

§ 13
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

Der bisherige §13 Absatz 2 wird wie folgt ersetzt:

Die Benutzungsgebühr für die Unterkunft in der Dorfstr. 10 beträgt ohne Betriebskosten je m² Wohnfläche und Kalendermonat: 9,40 Euro. Die Betriebskosten (Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr, Versicherungen, Steuern) werden nach dem tatsächlichen Verbrauch erhoben.

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Rümmingen, den 09.11.2022

Daniela Meier
Bürgermeisterin