Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern"


Gemeinde Rümmingen
Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
             „Schallbacher Straße / Ortskern“          
Als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs wegen formeller Belange

Der Rümminger Gemeinderat hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Schallbacher Straße / Ortskern“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Da die Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

2022.09.27 Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern" - Lageplan            

Es stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung: allgemeine Angaben zur Betroffenheit der Schutzgüter sowie eine Artenschutzbetrachtung und ein Umweltbeitrag zur Abwägung der Schutzgüter. Weiterhin liegen Informationen zu Starkregen-Ereignissen und hundertjährlichen Hochwasser-Ereignissen vor.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Artenschutzbetrachtung und Umweltbeitrag wird für die Dauer eines Monats vom
23. November 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022
auf dem Bürgermeisteramt Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Rathaus Rümmingen mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder schriftlich abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen bzw. per E-Mail an gemeinde(at)ruemmingen.de zu senden.

Zuzüglich zur Offenlage beim Bürgermeisteramt Rümmingen wird der Bebauungsplanentwurf auf der Homepage der Gemeinde in der Kategorie „Aktuelles“ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.

Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Rümmingen, den 15.11.2022

Daniela Meier, Bürgermeisterin

Entwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften mit Begründung          "Schallbacher Straße/Ortskern"

Artenschutzbetrachtung von Öko-Log Freilandfroschung, Trippstadt
    vom 24.08.2022

Umweltbeitrag des Büros Anne Pohla, Freiburg vom 09.09.2022