Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern"


Gemeinde Rümmingen
Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
             „Schallbacher Straße / Ortskern“      
Als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Rümminger Gemeinderat hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Schallbacher Straße / Ortskern“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Da die Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

2022.09.27 Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern" - Lageplan

Es stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung: allgemeine Angaben zur Betroffenheit der Schutzgüter sowie eine Artenschutzbetrachtung und ein Umweltbeitrag zur Abwägung der Schutzgüter. Weiterhin liegen Informationen zu Starkregen-Ereignissen und hundertjährlichen Hochwasser-Ereignissen vor.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Artenschutzbetrachtung und Umweltbeitrag wird für die Dauer eines Monats vom

04. Oktober 2022 bis einschließlich 04. November 2022

im Bürgermeisteramt Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen während den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Rümmingen mündlich zur Niederschrift vorgetragen oder schriftlich abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen bzw. per E-Mail an gemeinde(at)ruemmingen.de zu senden.

Zuzüglich zur Offenlage beim Bürgermeisteramt Rümmingen wird der Bebauungsplanentwurf auf der Homepage der Gemeinde in der Kategorie „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.

Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Rümmingen, den 27.09.2022
Daniela Meier, Bürgermeisterin

Entwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Schallbacher Straße/Ortskern"

Artenschutz-Betrachtung zum Entwurf Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern

Umweltbeitrag zum Entwurf Bebauungsplan "Schallbacher Straße/Ortskern