Öffnung der Rathäuser im Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
ab 04.05.2020


Öffnung der Rathäuser im Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal am 04.05.2020 – Vorsprache nach Terminvereinbarung
 
Die Rathäuser der Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal wurden am 18.03.2020 für den uneingeschränkten Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Vorsprache war nur bei dringenden Angelegenheiten und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal haben sich darauf verständigt, dass am 04.05.2020 die Rathäuser wieder für alle Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein werden. Die Corona-Pandemie veranlasst die Bürgermeister jedoch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einigen Schutzmaßnahmen.
 
Für die Bürgerinnen und Bürger ist eine persönliche Vorsprache ab dem 04.05.2020 in den Rathäusern des Verbandsgebiets wieder für alle Angelegenheiten möglich. Die Corona-Pandemie lässt aktuell leider noch keine uneingeschränkte Öffnung der Rathäuser zu und einige Schutzmaßnahmen sind für einen weiteren Schritt in einen uns bekannten Alltag erforderlich.
 
Ab Montag kann bei den Rathäusern zu den üblichen Öffnungszeiten wie folgt vorgesprochen werden:
 
Binzen und Gemeindeverwaltungsverband – Eine Terminvereinbarung ist vor dem Besuch des Rathauses Binzen erforderlich. Ein Termin kann online unter www.binzen.de, telefonisch unter 07621/6608-0 oder per Email unter hauptamt(at)gvv-binzen.de vereinbart werden.
 
Eimeldingen – Eine Terminvereinbarung ist vor dem Besuch des Rathauses erforderlich. Ein Termin kann telefonisch unter 07621/550099-0 oder per E-Mail unter gemeinde(at)eimeldingen.de vereinbart werden.
 
Fischingen – Eine Terminvereinbarung ist vor dem Besuch des Rathauses erforderlich bzw. vor dem Zutritt zum Rathaus muss geklopft werden. Ein Termin kann telefonisch unter 07628/1870 oder per E-Mail unter gemeinde(at)fischingen.de vereinbart werden.
 
Rümmingen – Eine Terminvereinbarung ist vor dem Besuch des Rathauses erforderlich bzw. vor dem Zutritt zum Rathaus muss geklingelt werden. Ein Termin kann telefonisch unter 07621/3219 oder per E-Mail unter gemeinde(at)ruemmingen.de vereinbart werden.
 
Schallbach – Eine Terminvereinbarung ist vor dem Besuch des Rathauses erforderlich bzw. vor dem Zutritt zum Rathaus muss geklingelt werden. Ein Termin kann telefonisch unter 07621/84605 oder per E-Mail unter info(at)schallbach.de vereinbart werden.
 
Wittlingen – Eine Terminvereinbarung ist vor dem Besuch des Rathauses erforderlich. Ein Termin kann telefonisch unter 07621/3804 oder per E-Mail unter gemeinde-wittlingen(at)t-online.de vereinbart werden.
 
In allen Rathäusern ist das Tragen einer Alltagsmaske bzw. einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Desweiteren ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen im Gebäude einzuhalten. Desinfektionsmittel zur Desinfektion der Hände wird bereitgestellt. Die übliche freundliche Begrüßung per Handschlag wird zum Schutz alle Beteiligten durch ein Lächeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzt. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne bitte an Ihr Rathausteam bzw. die Verbandsverwaltung.
 
Die Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister der Verbandsgemeinden freuen sich, mit der Öffnung der Rathäuser ab dem 04.05.2020 den Bürgerinnen und Bürgern wieder eine Erledigung der in den letzten Wochen aufgeschobenen Dienstleistungen in ihrem Rathaus anbieten zu können. Die Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister hoffen auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für die weiteren Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Bürgermeister/-in

Andreas Schneucker    Oliver Friebolin    Axel Moick   
Binzen                      Eimeldingen         Fischingen

Daniela Meier    Martin Gräßlin    Michael Herr
Rümmingen       Schallbach         Wittlingen